Alle Infos über Hörgeräte & Krankenkasse
Gutes Hören kann die Lebensqualität enorm steigern und Hörgeräte sind leistungsstarke Medizinprodukte, die das Hörvermögen enorm verbessern. Wenn Sie darüber nachdenken sich Hörgeräte zu besorgen, fragen Sie sich sicher: Was zahlt die Krankenkasse für mein Hörgerät? Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Hörgeräte und Krankenkassen – von der aktuellen Höhe des Zuschusses bis hin zu Modellen, die komplett durch den Hörgeräte-Zuschuss der Krankenkassen gedeckt werden können.
Inhaltsverzeichnis
- Höhe der Kassenleistung
- Der Weg zum Hörgeräte-Zuschuss
- Hörgeräte-Kassenmodelle
- Bestes Hörgerät ohne Zuzahlung
- Die Hörgeräte-Zuzahlung
- Neues Hörgerät vor Ablauf von 6 Jahren
So hoch fällt der Hörgeräte-Zuschuss der Krankenkassen aus
Hörgeräte müssen nicht teuer sein, denn der Hörgeräte-Zuschuss der Krankenkasse bietet finanzielle Unterstützung. In Deutschland bezuschussen sowohl gesetzliche als auch private Krankenkassen den Kauf von Hörgeräten, sofern eine ärztliche Diagnose für einen Hörverlust vorliegt. Die genaue Höhe des Hörgeräte-Zuschusses ist abhängig vom Grad Ihres Hörverlusts und davon, ob Sie bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert sind.
Gesetzliche Krankenversicherung
Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, beträgt der Zuschuss für ein Hörgerät pro Ohr etwa 750 Euro bei einem leichten Hörverlust im Rahmen der WHO-Klassifikationen 2 bis 3 (Klassifikation der Schwerhörigkeit der WHO). Bei einem hochgradigen Hörverlust der Kategorie WHO 4 kann die Hörgeräte-Kassenleistung sogar bis zu 840 Euro pro Ohr erreichen.
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Wussten Sie schon?
Darüber hinaus übernimmt die gesetzliche Krankenkasse festgesetzte Beträge für Dienstleistungen des Hörgeräteakustikers und deckt Reparaturen bis zu einem gewissen Betrag durch die Reparaturpauschale ab.
Private Krankenversicherung
Im Gegensatz zu den festgelegten Zuschüssen der gesetzlichen Krankenkassen hängt der Hörgeräte-Zuschuss der privaten Versicherung von den individuellen Vereinbarungen mit dem Versicherten ab. Oft liegt der Zuschuss von privaten Krankenversicherungen bei etwa 1.500 Euro pro Hörgerät.
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Folgende Hörgeräte-Kassenleistungen vom Akustiker sind im Zuschuss inkludiert
- Die Hörtests als Grundlage für die Einstellung der Hörsysteme
- Die Anpassung und Einstellung der Hörgeräte
- Die Wartung sowie anfallende kleine Reparaturen
- Die Anfertigung der Otoplastiken
Der Weg zur Kostenübernahme über die Krankenkasse
Der erste Schritt auf dem Weg zu Ihrem Hörgerät führt Sie stets zum Fachmann. Das sind entweder unsere Hör-Experten und unsere Partneraustiker oder Ihr HNO-Arzt. Zuerst wird die Vorgeschichte Ihres Hörverlusts erfragt. Beim Akustiker oder HNO-Arzt wird dann standardmäßig ein Hörtest durchgeführt. Dabei kann mithilfe eines Ton- und eines Sprachtests festgestellt werden, ob ein Hörverlust vorliegt.
Wenn die Testbefunde einen Hörverlust bestätigen, erhalten Sie eine sogenannte Hörgeräte-Verordnung. Dieses Formular vom HNO-Arzt ist der Schlüssel zum Krankenkassenzuschuss für Ihr zukünftiges Hörgerät.
Gut zu wissen:
Eine Hörgeräte-Verordnung ist ab Erhalt sechs Monate gültig, wird aber von den meisten Krankenkassen innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung eingefordert. Um die Abwicklung mit der gesetzlichen Krankenkasse kümmert sich audibene für Sie, sobald uns Ihre Hörgeräte-Verordnung vorliegt. Privatversicherte reichen wie gewohnt die Rechnung bei ihrer Versicherung ein. Auch hier helfen wir Ihnen Schritt für Schritt!
Wie gut sind Hörgeräte-Kassenmodelle?
Es gibt die Möglichkeit bei jedem Akustiker Hörgeräte zu wählen, die komplett vom Krankenkassenzuschuss bezahlt werden. Bei diesen Kassenmodellen fällt also keine Zuzahlung an – es handelt sich praktisch um Hörgeräte ohne Zuzahlung.
Was ist das beste Hörgerät ohne Zuzahlung?
Hörgeräte-Kassenmodelle können in bestimmten Fällen solide Basis-Lösungen darstellen, die den Hörverlust ausgleichen. Sie müssen bestimmte Grund-Anforderungen erfüllen, um das Hörerlebnis des Trägers zu verbessern. Ein zuzahlungsfreies Hörgerät ist vor allem in ruhigen Hörsituationen mit wenigen Gesprächsteilnehmern effektiv. Zu den besten Hörgeräten ohne Zuzahlung gehören solche, die zusätzliche Vorteile, wie einen hohen Tragekomfort und einfache Steuerung bieten.
Hörgeräte & Krankenkasse – die eigene Zuzahlung
Grundsätzlich können Sie Hörgeräte der Basisklasse bereits ab 0* € Eigenanteil kaufen. In anspruchsvolleren Hörsituationen, zum Beispiel in Gesprächen mit mehreren Personen, unterstützen Sie allerdings leistungsfähigere Hörgeräte mit speziellen Zusatzfunktionen deutlich besser.
Gut zu wissen:
Hörgeräte-Modelle werden üblicherweise je nach Ausstattung, Leistung und Zusatzfunktionen in verschiedene Klassen aufgeteilt:
- Basisklasse
- Mittelklasse
- Spitzenklasse
Leistungsfähigere Hörgeräte sind mit einer Zuzahlung von ein paar hundert Euro in einer höheren Technikstufe erhältlich. Diese Hörgeräte werten Ihr Hörerlebnis durch zusätzliche Technik auf. Sie verfügen über Komfort-Funktionen, wie einer kabellosen Verbindung zum TV oder Telefon. Bessere Mikrofon-Technologie ermöglicht eine bessere Filterung von Nebengeräuschen und erleichtert das Verstehen von Sprache. Darüber hinaus gibt es eine größere Auswahl an integrierten Hörprogrammen, mit denen Ihr Hörgeräteakustiker die Hörgeräte an Ihre speziellen Hörsituationen anpassen kann.
Das folgende Video zeigt Ihnen, für welche Situationen welche Hörgeräteklasse am besten geeignet ist.
Ausnahmefälle für ein neues Hörgerät vor Ablauf von 6 Jahren
Sie tragen bereits ein Hörgerät und möchten sich über die Möglichkeiten einer erneuten Versorgung informieren? Gesetzlich Versicherte können nach 6 Jahren einen Zuschuss für neue Hörgeräte erhalten. Dazu ist keine neue Verordnung vom HNO notwendig.
Mit audibene und Ihrer Krankenkasse zum perfekten Hörgerät
Hörgeräte stellen eine wichtige Investition in Ihre Gesundheit und Lebensqualität dar. Um gemeinsam mit Ihnen das ideale Hörgerät zu finden, bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit unseren Partnerakustikern vor Ort eine kostenlose Probephase für Hörgeräte an.
Damit Sie Ihre Probe-Hörgeräte während der Testphase ungestört genießen können, übernimmt Ihr Hör-Experte als Ansprechpartner am Telefon die Kommunikation mit der Krankenkasse, Ihrem Hörakustiker und allen anderen organisatorischen Angelegenheiten – vom ersten Telefongespräch über den Termin bei Ihrem Akustiker bis hin zum Kauf der Hörgeräte. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern!
audibene arbeitet mit Ihrer Krankenkasse zusammen und kümmert sich um alle notwendigen Unterlagen und Anträge, damit Sie Ihren Hörgeräte-Zuschuss erhalten. So können Sie sich ganz auf Ihr neues Hörerlebnis freuen.
Für Privatversicherte erfolgt die Abrechnung direkt mit ihrer Versicherung gemäß den Vereinbarungen. Ihr persönlicher Hörgeräteakustiker steht Ihnen vom Erstgespräch bis über die Testphase hinaus zur Seite und berät Sie in allen Fragen rund um den Hörgeräte-Zuschuss, die Preise, das kostenlose Probetragen und mögliche exklusive Kooperationsvorteile.
Fazit: Krankenkassenzuschuss
In Deutschland unterstützen die Krankenkassen den Kauf von Hörgeräten mit Hörgeräte-Zuschüssen, die je nach Versicherungstyp und Grad des Hörverlusts variieren.
Gesetzlich Versicherte erhalten in der Regel zwischen 750 und 840 Euro, während Privatversicherte bis zu 1.500 Euro pro Hörgerät bekommen können, abhängig von ihrer individuellen Versicherungsvereinbarung. Kassenmodelle sind ohne Zuzahlung verfügbar. Wer sich jedoch den Alltag mit Hörgeräten optimieren und auf nützliche Zusatzfunktionen zugreifen möchte, der ist mit einem Hörgerät der höheren Preisklassen bestens bedient.
Lassen Sie sich noch heute kostenlos zum Thema Hörgeräte und Krankenkasse beraten. Wir finden mit Ihnen gemeinsam das perfekte Hörgerät für Ihren Hörverlust und Ihr Budget!
FAQ zur Kostenübernahme der Krankenkasse
Zahlt die Krankenkasse mein Hörgerät?
Wenn ein Hörgerät medizinisch notwendig ist, dann zahlen die Krankenkassen den gesetzlich geregelten Zuschuss für Hörgeräte. Dieser Zuschuss orientiert sich an einem Festbetrag in Höhe von bis zu 750 Euro pro Hörgerät bei einem leichten bis mittelgradigen und 840 Euro bei einem schwerwiegenden Hörverlust. Wie viel eine Krankenkasse beim Hörgeräte-Zuschuss übernimmt, variiert allerdings von Krankenkasse zu Krankenkasse. Mit dem Zuschuss der Krankenkasse können sogenannte Hörgeräte-Kassenmodelle erworben werden, da sie preislich im Rahmen des Zuschusses liegen. Die Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro pro Hörgerät zahlt der Patient selbst.
Der Krankenkassen-Zuschuss muss allerdings so hoch sein, dass sie die festgelegten Mindeststandards für die Versorgung mit einem Hörgerät vollständig erfüllt. Das bedeutet, dass die Hörsysteme mindestens über die folgenden Funktionen verfügen müssen: Digitaltechnik, mindestens vier Frequenzbereiche, drei Hörprogramme, Rückkopplungsunterdrückung und Störgeräuschunterdrückung. Die gesetzlich vorgeschriebene Rezeptgebühr von 10 Euro pro Gerät für die beidseitige Anpassung der Hörsysteme (binaurale Versorgung) bleibt jedoch auch bestehen, wenn die Hörgeräte-Kosten komplett von der Krankenkasse übernommen werden.
Wie viel muss ich für Hörgeräte dazuzahlen?
Bei der Suche nach einem Hörgerät stellen sich oft folgende Fragen: „Was kostet ein Hörgerät?“ oder „Wie hoch ist die eigene Zuzahlung für das Hörgerät?“ Mit dem Krankenkassen-Zuschuss in Höhe von circa 750 Euro pro Ohr können Sie je nach Zuschuss moderne Hörsysteme für einen Eigenanteil von 0 Euro bis circa 2.800 Euro erhalten.
Wenn Sie sich für leistungsstärkere Hörgeräte der Mittel- und Premiumklasse entscheiden, dann zahlen Sie den Eigenanteil, der sich aus der Differenz zwischen Hörgeräte-Preis und Krankenkassenzuschuss ergibt. Auch Folgekosten für Reparatur- und Wartungsleistungen, die über die Servicepauschale hinausgehen, werden aus eigener Tasche bezahlt.
Wie viel zahlt die Krankenkasse für Hörgeräte?
Hörgeräte gelten als medizinische Hilfsmittel und werden entsprechend im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den aktuellen Festbeträgen des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen. Krankenkassen sind damit gesetzlich dazu verpflichtet, ab einer bestimmten Hörminderung Hörsysteme zu bezuschussen.
So viel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei Hörgeräten: Wenn Sie gesetzlich versichert sind, erhalten Sie bei einem leichten bis mittelgradigen Hörverlust von Ihrer Krankenkasse einen Festbetrag von circa 750 Euro pro Ohr. Damit liegt der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse bei insgesamt bis zu 1.500 Euro. Der Festbetrag stellt die maximale Höhe dar, bis zu der die Krankenkassen medizinisch notwendige Hörsysteme finanzieren. Die Höhe der Kostenübernahme unterscheidet sich je nach Krankenkasse.
Die Beantragung des Zuschusses erfolgt über die sogenannte Hörgeräte-Verordnung. Diese Verordnung erhalten Sie im Falle eines Hörverlusts von Ihrem HNO-Arzt.
Erhalte ich einen Hörgeräte-Zuschuss, wenn ich privat versichert bin?
Private Krankenversicherungen bieten für die Hörgeräte-Versorgung individuelle Leistungen an. Je nachdem, welchen Versicherungsvertrag Sie abgeschlossen haben, sind die Leistungen individuell auf Sie abgestimmt. Die Höhe des Zuschusses für Hörsysteme ist daher von den vereinbarten Leistungen im Versicherungsvertrag Ihrer privaten Krankenversicherung abhängig. Da der Hörgeräte-Zuschuss für Privatversicherte nicht einheitlich ist, muss der Betrag vor einer Versorgung durch Sie oder Ihren Hörakustiker in Erfahrung gebracht werden. Bei den meisten privaten Krankenversicherungen erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 3.000 Euro für ein Paar Hörgeräte.
Wie oft zahlt die Krankenversicherung ein neues Hörgerät?
Die Krankenkasse zahlt alle sechs Jahre einen Zuschuss für neue Hörgeräte, wenn bereits eine Erstversorgung mit einer Hörgeräte-Verordnung vom HNO-Arzt vorliegt und der Hörgeräte-Kauf über die Krankenkasse abgerechnet wurde. Das gilt sowohl für den Zuschuss für das Hörgerät selbst als auch für die Reparaturpauschale oder Beträge für eine Otoplastik. Bei gesetzlichen Krankenkassen gibt es keine Befristung der Zuzahlungsleistungen.
Bei privaten Versicherungen und Beihilfestellen ist eine Bezuschussung nach fünf Jahren möglich. Hier ist meistens sowohl bei einer Erstverordnung als auch bei einer Folgeversorgung eine Verordnung vom HNO-Arzt erforderlich.
Es gibt allerdings zwei Ausnahmen, bei denen alle Krankenversicherungen eine frühere Bezuschussung ermöglichen: Sollten Sie Ihre Hörgeräte verlieren oder sollte sich Ihr Gehör nachweislich so stark verschlechtern, dass die aktuellen Geräte nicht mehr ausreichen, haben Sie die Möglichkeit, vorzeitig einen neuen Zuschuss zu erhalten. In solchen Fällen unterstützen wir Sie gerne und helfen, die bürokratisch notwendigen Schritte einzuhalten. Rufen Sie uns gerne an.
Was sind die Voraussetzungen für einen Zuschuss der Krankenkasse?
Die Höhe des gesetzlich geregelten Zuschusses richtet sich nach dem Grad des Hörverlusts. Dieser Grad wird nach den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ermittelt und in verschiedene Kategorien eingeteilt. Die Voraussetzung für die Hörgeräte-Zuzahlung der Krankenkasse ist eine Hörgeräte-Verordnung von Ihrem HNO-Arzt. Ihr HNO-Arzt überprüft bei Ihnen beide Ohren getrennt voneinander und vergleicht dann die Ergebnisse.
Entscheidend für die jeweilige WHO-Kategorie ist dabei der kleinere Durchschnittswert, also der Wert des besser hörenden Ohrs. Liegt dieser Wert zwischen 41 bis 80 Dezibel (dB), dann gelten die Festbeträge der einzelnen Krankenkassen nach WHO 2–3 für mittelgradige bis hochgradige Schwerhörigkeiten. Ein Hörverlust, der einen durchschnittlichen Wert von 81 dB oder mehr auf dem besseren Ohr erreicht, gilt als hochgradiger bzw. an Taubheit grenzender Hörverlust und zählt zur WHO-Kategorie 4. Hörgeräte, die einen Hörverlust der WHO-Kategorie 4 ausgleichen, werden von den gesetzlichen Krankenkassen mit einem höheren Betrag bezuschusst.
Werden Hörgeräte-Batterien von der Krankenkasse gezahlt?
Die Kosten für neue Hörgeräte-Batterien werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Eine Ausnahme besteht bei der Kinder-Versorgung.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Hörgeräte-Reparaturen?
Im Rahmen der Hörgeräte-Kassenleistung werden kleinere Hörgeräte-Reparaturen sowie Wartungskosten für den Nutzungszeitraum von sechs Jahren übernommen. Das geschieht im Rahmen der sogenannten Reparaturpauschale. Diese Pauschale liegt je nach Krankenkasse bei etwa 120 Euro bis 180 Euro pro Hörgerät. Für Kassenhörgeräte reicht diese Pauschale in der Regel aus.
Bei Hörgeräten der Mittel- oder Premiumklasse mit privater Zuzahlung können die Reparaturkosten die Reparaturpauschale übersteigen. Das ist häufig darauf zurückzuführen, dass die Bauteile für diese Hörsysteme hochwertiger und technisch komplexer sind. In diesem Fall müssen die Mehrkosten selbst getragen werden.
Da Sie Hörgeräte-Reparaturen, die nicht durch Garantie, Gewährleistungen oder Versicherung abgedeckt sind, selbst tragen müssen, können Sie nach dem Hörgeräte-Kauf eine Versicherung abschließen. Die Versicherung übernimmt dann die Kosten für Hörgeräte-Reparaturen oder sogar einen Hörgeräte-Totalschaden. audibene bietet dafür das Rundum-sorglos-Paket an.