Neues Hörgerät vor Ablauf von 6 Jahren
Sie tragen bereits ein Hörgerät und möchten sich über eine Neuausstattung informieren? Viele Hörgeräte-Träger stehen bei diesem Thema vor der Frage “Wie oft zahlt die Krankenkasse den Zuschuss für ein neues Hörgerät?”
In diesem Beitrag erklären wir Ihnen die Regelungen für ein neues Hörgerät nach 6 Jahren. Außerdem erfahren Sie, unter welchen Bedingungen gesetzlich Versicherte schon vor Ablauf der üblichen 6 Jahre ein neues Hörgerät mit Unterstützung des Krankenkasse erhalten können.
Wie oft zahlen Krankenkassen neue Hörgeräte?
Ein neues Hörgerät kann in bestimmten Situationen notwendig sein, um den Hörverlust optimal auszugleichen. Wenn Sie anfangs mit Ihren Hörgeräten zufrieden waren, aber später im Alltag schlechter hören, kann sich Ihr Hörvermögen verändert haben. In diesem Fall kann ein neues Hörgerät erforderlich sein. Ein weiterer guter Grund für neue Hörgeräte ist der technologische Fortschritt. Da die Hörgeräte-Technologie sich ständig weiterentwickelt, verbessert sich auch das Hören mit der neuen Technologie. Es ist also sinnvoll, sein Hörgerät regelmäßig auf den neuesten technischen Stand zu bringen, um Ihr Hörerlebnis im Vergleich zum alten Hörgerät deutlich zu verbessern.
Doch wie oft zahlt die Krankenkasse neue Hörgeräte? Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen alle 6 Jahre den Kauf eines neuen Hörgeräts, sofern bereits ein Hörgerät vom HNO-Arzt verordnet und abgerechnet wurde. Private Versicherungen können die Unterstützung für ein neues Hörgerät bereits nach 5 Jahren anbieten.
Entscheidend ist, dass das aktuelle Hörgerät nicht mehr den Bedürfnissen des Trägers entspricht und dass neue Hörgeräte-Technologien signifikante Vorteile im Hörgeräte-Alltag bieten. Wenn Sie ein Hörgerät haben, das 6 Jahre alt ist und Sie sich eine Verbesserung Ihres Hörerlebnisses wünschen, dann helfen Ihnen unsere audibene Hör-Experten weiter.
Sie werden ausführlich über die Folgeversorgung beraten und wir unterstützen Sie in Zusammenarbeit mit Ihrer Krankenkasse, damit Sie Unterstützung für Ihr neues Hörgerät erhalten können.
Doch was passiert, wenn sich das Hörvermögen vorher signifikant verschlechtert oder das aktuelle Gerät den Anforderungen nicht mehr gerecht wird? In diesen Fällen kann ein neues Hörgerät vor Ablauf der 6 Jahre notwendig sein.
Ausnahmefälle für ein neues Hörgerät vor Ablauf von 6 Jahren
In bestimmten Situationen ist bereits vor Ablauf von 6 Jahren ein neues Hörgerät erforderlich. Dies ist der Fall, wenn Sie gesetzlich versichert sind und sich Ihr Hörvermögen seit der letzten Versorgung deutlich verschlechtert hat, beispielsweise wenn Sie Gespräche in lauter Umgebung trotz Hörgerät immer schlechter verstehen. Um in diesem Fall einen neuen Krankenkassenzuschuss zu bekommen, sollte ein weiterer Hörtest durchgeführt werden und eine neue Hörgeräteverordnung vom HNO-Arzt vorliegen.
Ein weiterer Grund für einen Anspruch auf ein neues Hörgerät vor Ablauf von 6 Jahren ist der Verlust des Geräts. Sollten Sie Ihr Hörgerät verloren haben, so müssen Sie für ein neues Hörgerät eine neue Hörgeräte-Verordnung vom HNO-Arzt und eine Verlustanzeige bei der Krankenkasse einreichen.
Fazit: Neues Hörgerät vor Ablauf von 6 Jahren
Obwohl die Regel besagt, dass alle sechs Jahre ein neues Hörgerät von der Krankenkasse bezuschusst wird, gibt es Situationen, die eine frühere Neuausstattung erfordern. In einigen Ausnahmefällen ist sogar ein neues Hörgerät vor Ablauf der 6 Jahre nötig.
Trifft einer dieser Fälle auf Sie zu, benötigen Sie lediglich eine neue Hörgeräteverordnung, und Ihr persönlicher audibene Hör-Experte übernimmt den Rest für Sie! Sie erhalten sowohl für die Erst- als auch für die Folgeversorgungen einen umfassenden und komfortablen Service. Ihr Hör-Experte nimmt Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf, um den Krankenkassenzuschuss für Ihr Hörgerät zu klären.
Währenddessen sorgt unser Partnerakustiker in Ihrer Nähe dafür, dass Sie die beste Folgeversorgung erhalten. Unser Ziel ist es, Ihnen einen optimalen Hör-Alltag mit den perfekten Hörgeräten zu ermöglichen.