
Sind Hörgeräte von der Steuer absetzbar?
Wenn Sie einen Hörverlust haben, sind moderne Hörgeräte eine wichtige Investition in Ihre Gesundheit und Lebensqualität. Wussten Sie schon, dass Hörgeräte nicht nur von den Krankenkassen bezuschusst werden, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich absetzbar sind? Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Kosten für Ihr Hörgerät in der Steuererklärung geltend machen können.
Inhaltsverzeichnis
- Hörgeräte steuerlich absetzen
- Absetzbare Hörgeräte-Kosten
- Hörgeräte als Werbungskosten
- Fazit
Hörgeräte als außergewöhnliche Belastung absetzen

Hörgeräte können als sogenannte außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass die Kosten für Hörgeräte steuerlich absetzbar sind, wenn sie medizinisch notwendig sind und von einem HNO-Arzt verordnet wurden. Außerdem müssen sie einen bestimmten Betrag übersteigen, der variiert und von folgenden Faktoren abhängt:
- Einkommen
- Familienstand
- Anzahl der Kinder
Wussten Sie schon:
Neben den Kosten für Hörgeräte können auch die Kosten für andere notwendige Hilfsmittel aufgeführt werden. Dazu gehören:
- Brillen
- Zahnprothesen
- Rollstühle
Welche Hörgeräte-Kosten können abgesetzt werden?

In der Steuererklärung können Sie nicht nur den Eigenanteil für Ihre Hörgeräte absetzen, sondern auch weitere Kosten für Hörgeräte. Dazu gehören Ausgaben für Hörgeräte-Zubehör wie Batterien, die im Laufe der Zeit anfallen sowie die Kosten für eine Ladestation Ihres Akku-Hörgeräts. Außerdem können Sie die Kosten für notwendige Reparaturen und regelmäßige Wartungen geltend machen, die im Alltag mit dem Hörgerät anfallen. Diese zusätzlichen Abzüge können Ihre Steuer weiter senken.
Unser Tipp:
Dokumentieren Sie alle Ausgaben sorgfältig und bewahren Sie die entsprechenden Belege für Ihre Steuererklärung und eventuelle Rückfragen des Finanzamtes auf. Dazu gehören die Hörgeräteverordnung und alle Rechnungen.
Für weitere Tipps und Informationen zum Thema Hörgeräte-Kosten in der Steuererklärung stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Der Ausnahmefall: Hörgeräte als Werbungskosten absetzen
In bestimmten Fällen können Sie die Kosten für Hörgeräte als Werbungskosten absetzen. Werbungskosten sind Ausgaben, die durch Ihren Beruf entstehen und Ihre Steuerlast mindern können. Dazu gehören zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeit, Fortbildungskosten und auch Hörgeräte, wenn Ihr Hörverlust nachweislich berufsbedingt ist.
Dies kann in Berufen mit hohem Lärmpegel der Fall sein, z.B. bei Bauarbeitern, Lehrern oder Musikern. In diesen Fällen können die Anschaffungskosten und die laufenden Kosten des Hörgerätes als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Voraussetzung ist allerdings, dass ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Beruf und der Notwendigkeit des Hörgeräts besteht, was durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden kann.
Fazit: Hörgeräte von der Steuer absetzen
Neben dem Zuschuss der Krankenkasse kann auch die Steuererklärung eine Entlastung bei den Hörgeräte-Kosten bieten. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch Ausgaben für Zubehör, Reparaturen und Wartungen steuerlich geltend machen. In speziellen Fällen, wie bei berufsbedingtem Hörverlust, können die Kosten sogar als Werbungskosten abgesetzt werden.
Wenn Sie weitere Fragen zu Hörgeräten und der Steuererklärung oder zu anderen Themen rund um Hörgeräte haben, stehen Ihnen unsere audibene Hör-Experten gerne für ein persönliches Gesüräch am Telefon zur Verfügung. Sie bieten Ihnen eine erstklassige Beratung und sorgen dafür, dass Sie die bestmögliche Hörgeräteversorgung erhalten, inklusive des höchstmöglichen Krankenkassenzuschusses.

Unsere Hör-Experten – wie Peter Nießen (links) und Franziska Schimke (rechts) – stehen Ihnen für weitere Fragen rund um das Thema Hörgeräte zur Verfügung.
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